Gesetzgebung PSAgA

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht OR, Gesundheitsschutz UVG, Arbeitnehmerschutz ArG

Die Arbeitssicherheit baut arbeitsrechtlich auf das OR (Obligationenrecht) im Bereich Gesundheitsschutz dem UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) und beim Arbeitnehmerschutz auf dem ArG (Arbeitsgesetz) auf. In diesen Gesetzen stehen die geltenden Grundlagen für die Arbeitssicherheit.

Zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten bzw. zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sind alle Massnahmen zu treffen, die:

  • nach der Erfahrung notwendig sind.
  • nach dem Stand der Technik/ Baukunde anwendbar sind.
  • den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Prüfungen:

  • Sämtliche Produkte für die Arbeitssicherheit (PSAgA) müssen einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.

 

Wichtige Vorschriften gemäss Bau AV

  • Arbeiten in der Höhe müssen geplant sein.
  • Absturzsicherungsmassnahmen ab 2.0m Absturzhöhe treffen, Ausnahme: ab 3.0m auf Dächern und mobilen Leitern.
  • Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3.0m Absturzhöhe
  • Bodenöffnungen und nicht durchbruchsichere Flächen sind jederzeit zu sichern.
  • Kollektivschutz (z.B. Gerüst) und technische Hilfsmittel.
  • PSA gegen Absturz (PSAgA) ist nur zulässig, wenn Kollektivschutzmassnahmen technisch möglich sind.
  • Arbeiten mit PSAgA nur durch nachweislich ausgebildetes Personal.
  • kein Alleinarbeiten mit PSAgA
  • Rettung ist jederzeit mit eigenen Mitteln sicherzustellen (in 10-20 Min.) = vor Arbeitsaufnahme Rettungskonzept besprechen.